Schulgremien

Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Schulgremien.

Elternbeteiligung an der Grundschule Lehrte-Süd
(nach dem NSchG)

Klassenelternschaft

  • wählt Vorsitz und Stellvertretung
  • wählt Vertretung und Stellvertretung für KK
  • Elternversammlung tagt mind. 2x im Schuljahr
  • Erörterung aller schulischen Fragen möglich; alle übergeordneten Belange der Klasse; Lehrkräfte erörtern Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts

Klassenkonferenz KK)

  • zwei Vertretungen
  • Zeugniskonferenz als besondere Form der KK
  • Entscheidungen, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen (z.B. das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordinierung der Hausaufgaben, die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler, wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen)

Schulelternrat (SER)

  • Die Vorsitzenden und Stellvertretungen der Klassenelternschaften bilden den SER
  • SER wählt Elternratsvorsitz und Stellvertretung sowie die Vertretungen und Stellvertretungen in der GK und den FKs
  • tagt mind. 2x im Schuljahr
  • Erörterung aller schulischen Fragen möglich
  • SER hat eine Geschäftsordnung
  • Mitglieder berichten der Klassenelternschaft über ihre Tätigkeit

Gesamtkonferenz (GK)

  • 6 Mitglieder, gewählt aus dem SER
  • In der GK wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen
  • Die GK entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
  • Die Schulleiterin unterrichtet die GK über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule

Fachkonferenz (FK)

  • je zwei Vertretungen pro Fach/Fächergruppe aus dem SER
  • GK richtet für Fächer oder Gruppen von Fächern sog. Fachkonferenzen ein
  • Entscheidungen über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern
  • Mitglieder berichten dem SER über ihre Tätigkeit

Schulvorstand (SV)

  • 4 Mitglieder, die aus der Elternschaft gewählt werden
  • Im SV wirkt die Schulleiterin mit Vertreterinnen der Lehrkräfte und den Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten
  • Der SV entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten (z.B. Anträge bei der Schulbehörde; Einführung der Ganztagsschule, Stellungnahmen bei Besetzung von Funktionsstellen, Ausgestaltung der Stundentafel, Namensgebung der Schule, Vorschlag für Schulprogramm und Schulordnung)
  • Mitglieder berichten dem SER über ihre Tätigkeit