Das kleine ABC der Grundschule Lehrte-Süd

A B C E F G H I K L N P S T U V W Z

Liebe Eltern,

Ihr Kind ist Schüler oder Schülerin an unserer Schule. Sie und wir wünschen uns, dass Ihr Kind gerne unsere Schule besucht und mit Freude sowie Erfolg lernt.

Mit Ihrer Unterstützung wird uns das gelingen.

Eine Schule ist eine kleine Welt für sich. Unterschiedlichste Dinge müssen aufeinander abgestimmt und geregelt werden, damit unsere Arbeit zum Wohle der Kinder gelingt.

Dieses kleine ABC der Grundschule Lehrte-Süd soll Ihnen helfen, unsere „kleine Welt“ besser zu verstehen. Sie informiert in Kurzform über wichtige Punkte unserer Arbeit. Außerdem gibt sie Hinweise über Regeln und Absprachen, die die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern erleichtern. Die einzelnen Themen sind alphabetisch geordnet. So kann dieses „kleine ABC der Grundschule Lehrte-Süd“ wie ein Nachschlagwerk genutzt werden.

Anschrift

Anschrift der SchuleGrundschule Lehrte-Süd
Südstr. 3a
31275 Lehrte
Telefon05132 – 505 1900
Telefax05132 – 505 1919
Mailinfo(at)gs-sued-lehrte.de
SchulleiterinAnna Feise
Stellvertretende Schulleiterin:Stefanie Prien
Beratungslehrerin:Annika Kleinfeld
Sozialpädagogische Fachkraft:Anette Schäl
Sekretariat: Michèle Benz
Bürozeiten:während der Unterrichtszeiten
täglich von 7.15 – 12.30 Uhr
Hausmeister: Helmut Engelke

Adressenänderung

Sollten sich Ihre Anschrift oder Telefonnummer (auch Handy-Nummer) ändern, teilen Sie uns dies über das Sekretariat mit. Für den Notfall benötigen wir diese Daten, um Sie erreichen zu können.

Arbeiten (schriftliche)

Wir unterscheiden benotete Arbeiten (ab Klasse 3), unbenotete Arbeiten, deren Ergebnisse ebenfalls zur Ermittlung der Zeugnisnote herangezogen werden können und schriftliche Überprüfungen, die ausschließlich Rückschlüsse auf den Leistungsstand der Klasse oder der Lernausgangslage des/der einzelnen Schülers/in zulassen. Über Art und Umfang der Arbeiten, über Tipps zur Unterstützung und über die Bewertungsmaßstäbe informieren die Fachlehrer/innen während der Elternabende.

 

Arbeitsgemeinschaften

Im Rahmen des offenen Ganztagsbetriebes werden den Schülerinnen und Schülern verschiedene Arbeitsgemeinschaften zur Wahl angeboten. Arbeitsgemeinschaften werden für ein Schuljahr gewählt. Die Teilnahme ist verbindlich. In den Klassen 3 und 4 ist jedes Kind verpflichtet, mindestens eine Arbeitsgemeinschaft anzuwählen.

Arbeitsmittel

Eine Liste der notwendigen Arbeitsmittel, mit denen Sie Ihr Kind ausstatten, erhalten Sie jeweils vor Beginn des neuen Schuljahres. Bitte bestellen Sie die Arbeitshefte und -materialien rechtzeitig. Sie werden zum Schuljahresbeginn benötigt. Gutes Schreibmaterial finden Sie teilweise auch beim Discounter. Es lohnt sich, hier die Qualität zu überprüfen.

Zum Ende des Schuljahres bringt Ihr Kind alle in der Schule befindlichen Materialien wieder mit nach Hause. Überprüfen Sie den Bestand auf Vollständigkeit. Einige Materialien lassen sich sicher auch im folgenden Schuljahr wieder verwenden und müssen nicht jedes Jahr neu angeschafft werden.

Sie können Ihr Kind unterstützen, indem Sie gemeinsam mit ihm darauf achten, dass Federmäppchen, Hefte, Schere und Klebestift immer vorhanden sind.

Kennzeichnen Sie alle persönlichen Gegenstände Ihres Kindes mit Namen. Sollte ein Teil verloren gehen, lässt es sich so dem Eigentümer wieder zuordnen.

Aufsichtspflicht

In der Zeit des Schulbesuchs übernimmt die Schule die Aufsichtspflicht über die Schülerinnen und Schüler. Alle Lehrkräfte und das übrige Personal sind aufsichtspflichtig. Es gibt Aufsichtspläne und Regelungen, wie bei Unfällen die Hilfeleistung organisiert wird. Zur Aufsichtspflicht gehört ebenfalls die Beseitigung von Sicherheitsmängeln und Gefahrenquellen.

Die Aufsichtspflicht besteht im Schulgebäude, auf dem Schulgelände während der Pausen, im Unterricht sowie bei sonstigen Schulveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten des Schulgeländes oder dem Betreten des räumlichen Bereiches einer Schulveranstaltung außerhalb der Schule (z.B. Sportgelände, Schwimmbad). Auf dem Schulweg besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht der Schule, wenngleich Schule ein Interesse an einem möglichst gefahrlosen Weg hat und hier z.B. durch Verkehrserziehung ihren Teil beiträgt.

Unsere Schulordnung gibt Regeln für das Verhalten in der Schule vor. Laut dieser sind die Schulgrenzen klar geregelt und die Schülerinnen und Schüler haben die Verantwortung, die Schulgrenzen während des Schultages nicht zu übertreten. Die Aufsichtsführenden achten darauf, dass die Schulgrenzen von den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden.

Die Schülerinnen und Schüler müssen sich beaufsichtigt fühlen. Es ist nicht möglich, dass eine Aufsicht zu jeder Zeit alles sieht. Die Schülerinnen und Schüler sind hier in der Pflicht, sich an die geltenden Regeln zu halten und bei schweren Regelverstößen die Aufsichtführenden umgehend zu informieren.

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Beratungslehrerin

Beratungslehrerinnen sind speziell dazu ausgebildet, Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrer und Lehrerinnen in schulischen Angelegenheiten zu beraten. Insbesondere bei Auffälligkeiten im Lernen oder Arbeits- und Sozialverhalten kann eine Beratung sinnvoll sein. An unserer Schule befindet sich Frau Kleinfeld in der Ausbildung zur Beratungslehrerin. Frau Kleinfeld steht bereits jetzt für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Betreuung nach dem Unterricht

Im Rahmen der Verlässlichen Grundschule können Eltern bei Bedarf darauf vertrauen, dass ihre Kinder fünf Zeitstunden, nämlich in der Regel zwischen 7.40 Uhr und 12.40 Uhr, in der Schule unterrichtet und gegebenenfalls betreut werden. Während der Unterrichtsvormittag der Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen diese fünf Stunden ausfüllt, werden für die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen Betreuungszeiten angeboten.

Für die Kinder der 1. und 2. Klassen gibt es montags bis donnerstags (freitags haben alle Schülerinnen und Schüler 5 Schulstunden) nach dem Unterricht Betreuungsgruppen, die von unseren pädagogischen Mitarbeiterinnen geleitet werden. Die Betreuungszeit ist geprägt vom „Freien Spielen“.

Die Eltern melden ihre Kinder für die Verlässliche Grundschule für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich an. An- und Abmeldung müssen schriftlich vorgenommen werden.

 

Beurlaubungen

Mit dem Eintritt in die Schule wird Ihr Kind schulpflichtig. Auch die Teilnahme am offenen Ganztagsbetrieb ist verpflichtend, wenn Sie Ihr Kind zum jeweiligen Schuljahr angemeldet haben. Unterrichts- und Ferientage sind gesetzlich festgelegt. Alle Termine, auch Arztbesuche, sind in der unterrichtsfreien Zeit wahrzunehmen. Die Schule kann nur bei Vorliegen zwingender Gründe vom Unterricht befreien. In begründeten Ausnahmefällen können Sie für Ihr Kind Sonderurlaub beantragen und um eine Befreiung von der Schulpflicht bitten. Alle Beurlaubungen müssen rechtzeitig, d.h. sobald der Termin bekannt ist, von den Erziehungsberechtigten mit Angabe des Anlasses schriftlich beantragt werden.

Für eine Beurlaubung vom Schulbesuch in einer Schulwoche von einem oder zwei Tagen muss ein schriftlicher Antrag mit Begründung an die Klassenlehrerin gestellt werden.

Ab drei Tagen und in Zusammenhang mit den Ferien (davor oder danach) ist grundsätzlich immer ein schriftlicher Antrag mit Begründung bei der Schulleitung zu stellen. Erst eine Genehmigung durch die Schulleitung befreit Ihr Kind von der gesetzlichen Schulpflicht. Allerdings kann Sonderurlaub nur ausnahmsweise in wenigen tatsächlich begründeten Fällen erteilt werden. Ein frühzeitiges Antreten des Urlaubs oder die Verlängerung der Ferienzeit ist nicht vorgesehen. Alle Eltern werden eindringlich gebeten, nur die Schulferienzeit als Urlaubszeit zu nutzen!

Bücherei

Unsere Schule verfügt über eine kleine schulinterne Bücherei. Die Schülerinnen und Schüler können hier über die Klassenlehrerin Bücher ausleihen. Im 3. und 4. Jahrgang wechseln sich in der 6. Deutschstunde PC-Unterricht und Lesezeit ab. Während die eine Hälfte der Lerngruppe Neues am PC lernt, erhält die andere Hälfte während der Lesezeit immer mal wieder die Möglichkeit, das Leseangebot in der Bücherei zu nutzen.

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Computerraum

In der dritten und vierten Klasse haben die Schülerinnen und Schüler eine PC-Stunde pro Woche. Während die eine Hälfte der Lerngruppe PC-Unterricht hat, nutzt die andere Hälfte die Stunde als Lesestunde. Der Computerraum wird auch außerhalb der PC-Stunde genutzt. Diverse Arbeitsgemeinschaften nutzen den Raum regelmäßig. Zudem können die Computer auch während Recherche-Arbeiten für Referate zum Nutzen kommen.

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Elternabend

Alle wichtigen Informationen zum Arbeits- und Sozialverhalten, zu Lerninhalten und Lernmethoden,  zur Leistungsbewertung und zur Organisation des Schullebens erhalten Sie während der Elternabende.

In der Regel finden mindestens zwei Elternabende im Schuljahr statt. Die Teilnahme dazu legen wir Ihnen sehr ans Herz.

 

Elterninformation

Wichtige Informationen, die alle Eltern betreffen, erhalten Sie schriftlich. Wir möchten einen Beitrag zum Umweltschutz leisten und den Verbrauch an Papier – dort wo es möglich ist – einschränken. Aus diesem Grund freuen wir uns, wenn Sie uns zu Beginn des Schuljahres eine E-Mailadresse mitteilen, über die wir Elterninformationen verteilen können. Elternbriefe, die einen Rückmeldezettel enthalten, werden weiterhin in Papierform ausgeteilt. Die Kinder führen dazu eine Gummizugmappe in DIN A4 mit (Elternpostmappe), in die diese Elternbriefe eingelegt werden. Bitte kontrollieren Sie die Mailadresse und die Elternpostmappe regelmäßig.

Kurze Informationen, die nur einige Eltern betreffen, erhalten Sie über den Schülerplaner, der auch Ihnen Gelegenheit gibt, Mitteilungen an die Lehrerin weiter zu geben.

 

Elternsprechtag

Nach den Herbstferien und kurz vor bzw. kurz nach den Osterferien finden die Elternsprechtage statt. Sie werden schriftlich über die Termine informiert. Sie haben hier die Möglichkeit, sich mit den Lehrerinnen auszutauschen. Die Sprechzeiten sind jedoch begrenzt. Wünschen Sie ein ausführlicheres Gespräch mit einzelnen Lehrerinnen, vereinbaren Sie bitte einen Termin an einem anderen Tag.

Elternvertretung

Die Interessen der Eltern gegenüber der Schule werden über die gewählten Elternvertreter wahrgenommen.

Die Klassenelternschaft wählt ihre/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Sie vertreten die Belange der Klassenelternschaft und sind Mitglied im Schulelternrat. Die Klassenelternschaft wählt zudem Vertreter/innen für die Klassenkonferenz.

In der Klassenkonferenz werden Dinge behandelt, die ausschließlich die Belange der Schülerinnen und Schüler der Klasse betreffen. Auch Zeugniskonferenzen bilden eine besondere Form der Klassenkonferenz.

Der Schulelternrat wählt den/die Schulelternratsvorsitzende/n, deren/dessen Stellvertreter/in, Konferenzvertreter/innen, Vertreter/innen für die übergeordneten Elterngremien und die Mitglieder des Schulvorstandes.

Der Schulelternrat entscheidet mit über wichtige Angelegenheiten der Schulorganisation.

Entschuldigungen

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann, rufen Sie bitte am ersten Fehltag möglichst morgens zwischen 7:30 und 8:00 in der Schule an und melden Ihr Kind krank. Sollte niemand persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie bitte eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Die Nachricht wird an die Klassenlehrerin weitergegeben. Teilen Sie der Schule möglichst zeitnah mit, wie lange Ihr Kind fehlen wird.

Bitte geben Sie Ihrem Kind in den ersten drei Tagen nach der Krankheit eine schriftliche Entschuldigung mit, die bei der Klassenlehrerin vorgezeigt/abgegeben wird. Hierzu können sie die vorformulierten Felder oder das Mitteilungsfeld der jeweiligen Woche im Schülerplaner nutzen. Sollten Sie ein ärztliches Attest erhalten haben, kann auch dieses abgegeben werden. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen bereits ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest zu verlangen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden sie darüber vorab schriftlich informiert.

In einer Entschuldigung müssen enthalten sein:

Ort, Datum, Fehlzeitraum, Grund des Schulversäumnisses, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Wenn spätestens am dritten Tag des Schulbesuchs keine schriftliche Entschuldigung vorliegt, gelten die Fehltage als unentschuldigt und werden als solche auf dem Zeugnis vermerkt.

Sollte Ihr Kind in Zusammenhang mit den Ferien (davor oder danach) erkranken, bitten wir in diesen Fällen um eine ärztliche Bescheinigung oder um die persönliche Krankmeldung (nicht telefonisch) am Morgen in der Schule.

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Fluchverbot“

Ein wichtiges Erziehungsziel unserer Schule ist es, die Kinder zum gewaltfreien Umgang miteinander zu befähigen. So tolerieren wir weder körperliche Gewalt noch Beschimpfungen.

Insbesondere verbale Entgleisungen, die in den Bereich des Sexuellen gehen, verletzen unsere Ohren und die der Kinder. Durch Beschluss der Gesamtkonferenz verfahren wir bei derartigen Beschimpfungen folgendermaßen:

  1. Der/die Lehrer/in bzw. die pädagogische Mitarbeiterin bespricht mit dem Schüler die Nichtduldung solcher Ausdrücke.
  2. Die Erziehungsberechtigten werden darüber schriftlich informiert mit der Bitte, dem Kind den Inhalt der Beschimpfung zu erläutern.
  3. Sollten sich derartige Beschimpfungen wiederholen, muss das betreffende Kind zum Schutze der Mitschüler/innen aus der Schule abgeholt werden. Ein klärendes Elterngespräch wird folgen. Ggf. werden weitere Maßnahmen, die durch eine Klassenkonferenz beschlossen werden, getroffen.

Förderunterricht

Schüler/innen, die Schwierigkeiten mit dem Unterrichtsstoff haben, erhalten Förderung. Dieser Förderunterricht kann durch Differenzierung im Unterricht im Klassenverband geschehen oder durch zusätzlichen Unterricht vor oder nach den üblichen Unterrichtsstunden. Über Art und Umfang der Fördermaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden. Über das Angebot der Teilnahme am Förderunterricht werden Sie durch die Klassenlehrerin schriftlich informiert.

Förderverein

Der Förderverein unterstützt unsere Arbeit auch finanziell. Anschaffungen, die unser Budget übersteigen, werden vom Förderverein mitgetragen.

Jeder kann im Förderverein Mitglied werden. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 12 €.

Forum

Die gesamte Schülerschaft trifft sich jeden letzten Freitag im Montag in der 1. Stunde im Mehrzweckraum und hält das so genannte Forum ab. Neben der Gratulation aller Geburtstagskinder des Monats wird das Monatslied gesungen. Wichtige Aspekte, die die gesamte Schülerschaft interessieren, werden thematisiert. So wird beispielsweise zu Beginn des Schuljahres die Schulordnung stellvertretend von allen gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprechern unterschrieben, der Schülerrat trägt wichtige Aspekte vor oder auch Urkunden und Preise, die durch die Teilnahme an Wettbewerben erzielt wurden, werden überreicht.

Fundsachen

Leider achten nicht alle Kinder auf ihre Sachen. Besonders in der Übergangszeit bleiben viele Kleidungsstücke hängen, die Niemandem zugeordnet werden können. Diese und andere Fundstücke werden im Eingangsbereich zwischen den beiden Glastüren in einem entsprechend gekennzeichneten Regal ausgelegt. Bei einem Besuch in unserer Schule empfiehlt es sich, dort nachzusehen, ob eines dieser Teile Ihrem Kind gehört.

Am Ende des ersten Schulhalbjahres und zu den Sommerferien werden die liegengebliebenen Fundsachen dem Fundbüro übergeben.

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Gesundes Frühstück

Der gelungene Start in den Schultag beginnt mit einem Frühstück zu Hause.

Damit die Kinder genügend Energie für den Schultag tanken können, frühstücken sie vor der ersten großen Pause gemeinsam mit ihrer Klasse. Geben Sie Ihrem Kind dazu täglich ein angemessenes Frühstücksbrot mit. Etwas Obst oder geschnittenes Gemüse bereichert diese Zwischenmahlzeit. Für den großen Durst eignet sich Mineralwasser, welches möglichst an der Außenseite des Schulranzens befördert (Überschwemmungsgefahr) werden sollte. Vermeiden Sie Süßigkeiten wie Milchschnitten, Schokohörnchen oder ähnliches, sie fördern nicht die gesunde Entwicklung Ihres Kindes.

Ein besonderer Höhepunkt ist das von den Eltern organisierte Frühstücksbuffet für die ganze Schule. Dreimal im Schuljahr sollen alle Schüler/innen gemeinsam daran teilnehmen können. Helfer/innen für die Vorbereitungen werden immer benötigt. Eine Helferabfrage erfolgt rechtzeitig vor Durchführung des „Gesunden Frühstücks“.

Geometriewerkstatt

Dank Spenden verschiedener Lehrter Unternehmen konnte in der Schule eine Geometriewerkstatt aufgebaut werden. Sie beinhaltet eine Sammlung hochwertiger Lernmaterialien und Lernspiele.

Die Werkstattarbeit ist eine Unterrichtsform, bei der die Kinder sich eigene Lernschwerpunkte auswählen und diese in ihrer Geschwindigkeit erarbeiten können. Die Geometriewerkstatt ermöglicht den Schüler/innen handlungsorientiert geometrische Grunderfahrungen zu begreifen.

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Handys und Smartwatches

Handys und andere elektronische Geräte werden von den Schüler/innen nicht mit zur Schule gebracht. In Notfällen können Sie eine wichtige Mitteilung für Ihr Kind über das Sekretariat weitergeben. Sollte es auf Grund von besonderen Umständen von Nöten sein, dass Ihr Kind ein Handy mitführt, bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Klassenlehrerin. Handys und andere elektronische Geräte müssen den Schultag über ausgeschaltet im Schulranzen aufbewahrt werden. Eine Haftung seitens der Schule wird nicht übernommen. Sollte sich die Schülerin/ der Schüler nicht daran halten, wird das elektronische Gerät vom schulischen Personal in Verwahrung genommen und kann am Ende des Schultags von der Schülerin/dem Schüler oder ggf. von Eltern abgeholt werden.

Das Tragen von so genannten Smartwatches ist verboten. Smartwatches für Kinder verfügen teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion enthalten manche Modelle versteckte Mikrofone, die es ermöglichen sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzuzeichnen. Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden. Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes  rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen. Unsere Entscheidung stützt sich auf die Empfehlungen der Bundesnetzagentur, welche am 17.11.2017 den Verkauf derartiger Uhren verboten hat und auf die Vernichtung dieser Uhren hinweist, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur abrufbar.

Hausaufgaben

Hausaufgaben unterstützen das Lernen in der Schule. Die Schüler/innen sind verpflichtet, Hausaufgaben anzufertigen. Hausaufgaben sollen so gestaltet sein, dass die Schüler/innen diese möglichst selbstständig erledigen können. Der Umfang der Hausaufgaben sollte dem Entwicklungsstand des Kindes angepasst sein. Genauere Informationen über Art und Umfang der Hausaufgaben erfahren Sie bei den Elternabenden.

Sie helfen Ihrem Kind bei den Hausaufgaben, indem sie diese kontrollieren und entsprechend würdigen.

Hausaufgabenzeit in der offenen Ganztagsschule

Wenn Ihr Kind an Angeboten der offenen Ganztagsschule teilnimmt, ist innerhalb der Tagesstruktur eine Zeit für die Anfertigung der Hausaufgaben vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler sind in dieser Zeit selbst verantwortlich für die Erledigung der Aufgaben. Bei diesem Angebot handelt es sich nicht um eine Hausaufgabenhilfe. Bei Fragen können die Schülerinnen und Schüler sich dennoch an das aufsichtführende Personal wenden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit ergibt sich allerdings nicht, so dass Sie Ihr Kind unterstützen, wenn Sie die Hausaufgaben am Ende des Tages kontrollieren und entsprechend würdigen.

Hausschuhe

In den Klassenräumen tragen die Kinder Hausschuhe. Damit wird verhindert, dass die Räume im Laufe des Vormittages mit Erde und Sand aus den Schuhsohlen belastet werden. Die Kinder können auf diese Weise den Fußboden in ihr Arbeitsumfeld einbeziehen, die Feinstaubbelastung wird verringert und die Arbeitsmaterialien bleiben sauberer.

 

Herkunftssprachlicher Unterricht

Lehrter Familien kommen aus vielen Nationen. Viele Eltern wünschen, dass den Kindern neben der deutschen Sprache die jeweilige Herkunftssprache erhalten bleibt. Das Land Niedersachsen unterstützt dieses Anliegen. Bei ausreichendem Interesse wird herkunftsprachlicher Unterricht erteilt. Eine entsprechende Abfrage findet zu Beginn eines Schuljahres statt. Die Schüler und Schülerinnen müssen dazu von ihren Eltern angemeldet werden. Dann ist der regelmäßige Besuch verpflichtend. In Klasse 3 und 4 findet eine Benotung des Faches statt.

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Inklusion

An unserer Schule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zusammen. Darunter gibt es auch Kinder, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen. Die Förderschulen für den Förderschwerpunkt Lernen wurden abgeschafft, so dass Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt in der Regel eine allgemeinbildende Schule besuchen. Für Schülerinnen und Schüler mit diesem Unterstützungsbedarf gelten andere Lernziele. Neben diesem Förderschwerpunkt gibt es noch diverse weitere Förderschwerpunkte (Hören, Sehen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung). Eltern können bei Vorliegen einer dieser Förderschwerpunkte darüber entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt besucht. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarfen stehen einer Grundschule je zwei Stunden Grundversorgung pro Klasse zu. Diese Stundenanzahl unterrichtet eine Förderschullehrerin zusätzlich an unserer Schule. Sie unterstützt die Lehrerinnen bei der Umsetzung der Förderung im Klassenverband oder unterrichtet einzelne Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen.

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Klassenfahrten

Mehrtägige Klassenfahrten sind keine Selbstverständlichkeit. Sie werden nur genehmigt, wenn sie pädagogische oder bildungsorientierte Ziele verfolgen. In unserem Kollegium haben wir uns darauf verständigt, dass in der Regel eine Klassenfahrt während der Grundschulzeit im 3. oder 4. Jahrgang durchgeführt wird. Die Eltern werden rechtzeitig zuvor über Ziele und Kosten der Klassenfahrt informiert.

Klassenfahrten können nicht eingefordert werden. Die Lehrerinnen können die Organisation und Durchführung übernehmen sofern dies in ihren persönlichen Lebensplan passt.

Die Teilnahme an Klassenfahrten unterliegt der Schulpflicht. Sollte ein Kind aus schwerwiegenden Gründen nicht teilnehmen können, nimmt es in der Zeit am Unterricht in einer anderen Klasse teil.

 

Kleiderordnung

Eine Kleiderordnung kennen wir an unserer Schule nicht. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Kind der Jahreszeit entsprechend angemessen gekleidet  ist. Die Kleidung sollte unempfindlich und leicht waschbar sein, und Ihr Kind sollte sie selbstständig an- und ausziehen können. Besonders an Tagen mit Sportunterricht ist darauf zu achten. Aufwendige Schnürschuhe oder Strumpfhosen hindern die Kinder erfahrungsgemäß am zügigen Umziehen. An Tagen mit Kunst- und Werkunterricht  empfehlen sich ältere Sachen, bei denen es nicht weh tut, wenn mal ein Fleck darauf kommt. Herrenhemden oder ähnliches als Schutz sind für die Kinder meist hinderlich. Sie bleiben mit den viel zu großen Teilen oft hängen, wodurch sich die Unfallgefahr erhöht.

Kollegium

An unserer Schule arbeiten ständig 20 LehrerInnen. Sie werden unterstützt von einer sozialpädagogischen Fachkraft. Zudem bieten wir einer Lehramtsanwärterin die Möglichkeit, ihre Lehrerausbildung an unserer Schule durchzuführen.

Sechs pädagogische Mitarbeiterinnen und zwei pädagogische Mitarbeiter setzen wir für die Betreuung, im Vertretungsunterricht und für Arbeitsgemeinschaften ein.

Unterstützt wird die Ganztagsschule durch 5 städtische Mitarbeiterinnen und einem städtischen Mitarbeiter, zwei Hauswirtschaftskräften und eine Ganztagskoordinatorin, die über das LeNa-Projekt an unserer Schule tätig sind.

Die schulische Arbeit wird zudem durch eine Sekretärin und einen Hausmeister unterstützt.

Zudem sind zwei Personen ehrenamtlich bei uns tätig und unterstützen sowohl im Unterricht als auch im Bereich der Ganztagsschule.

Krankheiten

Kinder, die an einer ansteckenden Erkrankung leiden, dürfen die Schule nicht besuchen. Einige schwerwiegende Formen sind meldepflichtig, z.B. Salmonelleninfektionen. Beim Auftreten solcher Erkrankungen müssen Sie die Schule informieren.

Zum Schutze der Kinder und unserer Mitarbeiter/innen bitten wir Sie, uns auch bei sonst eher harmlosen Erkrankungen den Krankheitsgrund zu nennen (z.B. Magen-Darminfektion, Röteln, …). Wir können so gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

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Läuse

Immer wieder, besonders in der kalten Zeit, werden Kinder von Läusen geplagt. Wir wissen, dass Läuse vor keinem Kind, auch nicht vor dem saubersten, Halt machen.

Ein Kind, bei dem Läuse festgestellt wurden, darf die Schule so lange nicht besuchen bis die Läusefreiheit bescheinigt wurde. Bei Läusebefall sind Sie verpflichtet, die Schule darüber in Kenntnis zu setzen. Das weitere Vorgehen bei einem Läusebefall können Sie dem Schülerplaner entnehmen.

Sollten bei einem Kind in der Schule Läuse festgestellt werden, rufen wir die Eltern an und bitten um schnellstmögliche Abholung des Kindes.

Die Elternschaft wird über den Schülerplaner informiert, wenn Läuse bei einem Kind aus der Schule festgestellt wurden (ohne Nennung des Namens).

LeNa – Lehrte am Nachmittag

Unsere Schule nimmt am LeNa-Projekt der Stadt Lehrte teil. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Lehrte, der Website der Schule oder über die Ganztagskoordinatorin, Frau Geib.

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Noten

Ab Klasse 3 werden die Leistungen der Schüler und Schülerinnen mit Noten bewertet. Der Bewertungsmaßstab liegt zwischen „sehr gut“ (1) und „ungenügend“ (6). Die Einzelleistungen werden am Ende des Schulhalbjahres in einer Gesamtnote für das jeweilige Fach zusammengefasst. Am Ende des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Ganzjahreszensur.

Die Gewichtung der Einzelleistungen wird durch die jeweilige Fachkonferenz festgelegt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie während der Elternabende.

Notfallliste

Bei Notfällen müssen wir Sie erreichen können. Wir benötigen daher immer die aktuelle Telefonnummer unter der wir jemanden erreichen können, der sich gegebenenfalls um Ihr Kind kümmern kann. Am Anfang des Schuljahres bitten wir Sie daher, eine Notfallnummer bekannt zu geben. Änderungen der Telefonnummer teilen Sie bitte umgehend dem Sekretariat mit.

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Pausenhof

Der Pausenhof ist nicht eingezäunt, es gibt jedoch klare Grenzen. Der Pausenhof endet auf dem roten Ascheplatz, auf der Höhe der ersten beiden Basketballkörbe und kurz hinter dem kleinen Klettergerüst. Außerdem endet der Pausenhof hinter den Balancierstangen und auf dem Weg, der zur Vierfeldhalle führt.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen innerhalb dieser Begrenzungen bleiben. Das Verlassen des Schulgeländes ist während des Schultages verboten.

Der große Sandplatz ist den dritten und vierten Klassen zum Fußballspielen vorbehalten. Hierzu gibt es einen Korb mit Laibchen, die tageweise durch die Klassen wandert. Nur Schülerinnen und Schüler mit einem Laibchen dürfen am Fußballspiel teilnehmen.

Die ersten und zweiten Klassen spielen unter den Bäumen, kurz vor dem Basketballplatz Fußball. Hierzu hat der Förderverein zwei Mini-Fußballtore angeschafft. Sie werden zu jeder Pause durch die Schülerinnen und Schüler aus dem Spielecontainer ausgeliehen und aufgebaut.

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Schülerrat

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher der einzelnen Klassen bilden den Schülerrat. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen und wird von einer Lehrerin sowie der sozialpädagogischen Fachkraft betreut. Im Schülerrat können die Klassensprecherinnen und Klassensprecher wichtige Aspekte vortragen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Besondere Anliegen werden durch die betreuenden Erwachsenen in den Dienstversammlungen oder der Gesamtkonferenz vorgetragen.

Zwei bis dreimal im Schuljahr organisiert der Schülerrat Aktionen für die Schülerschaft (z.B. Eisverkauf, Mini-Pizza, etc.).

Schülerplaner

An der Schule für alle Schülerinnen und Schüler einen einheitlichen Schülerplaner.

Der Schülerplaner enthält wichtige Regelungen und Vereinbarungen sowie Seiten zum täglichen Eintragen der Hausaufgaben. Die Anschaffung eines zusätzlichen Hausaufgabenheftes ist daher nicht notwendig. Darüber hinaus bildet der Schülerplaner ein wesentliches Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule. Kurze Mitteilungen oder Krankmeldungen können über den Schülerplaner ausgetauscht werden.

Am Ende einer Woche bestätigen sowohl Eltern als auch Lehrkräfte durch Unterschrift, dass sie die Informationen der Woche zur Kenntnis genommen haben.

 

Schulobstprogramm

Seit einigen Jahren nimmt die Grundschule Lehrte-Süd erfolgreich EU-Schulprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt.

Jeden Dienstag liefert der Nöhren Hof Obst- und Gemüse an, welches den Schülerinnen und Schüler kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

 

Schulordnung

Das Zusammenleben in der Gemeinschaft erfordert Regeln. In unserer Schulordnung sind die für uns wichtigen Regeln leicht und verständlich zusammengefasst. Die Schulordnung hängt im Erdgeschoss im Gang zu den Klassenzimmern aus.

Zu Schuljahresbeginn werden die Schülerinnen und Schüler mit dem Inhalt vertraut gemacht. Im Laufe des Schuljahres werden die Regeln der Schulordnung immer wieder erläutert.

Schulpflicht

Unsere Schüler/innen sind durch Gesetz zum Schulbesuch verpflichtet. Diese Schulpflicht beinhaltet auch die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen (z.B. Schulfest, Klassenfest, Wandertage, Klassenfahrt, Theaterbesuch).

Unterrichtsfreie Zeiten sind durch die Ferienregelung festgelegt. Unter bestimmten eng begrenzten Bedingungen kann ein Kind beurlaubt werden.

Schulranzen

Für Grundschulkinder werden Schulranzen unterschiedlicher Art und in allen Preislagen angeboten. Ein guter Schulranzen begleitet die Schülerinnen und Schüler die ganze Grundschulzeit. Der Schulranzen sollte zu der Größe Ihres Kindes passen, große Reflektoren und Seitentaschen für die Frühstücksdose und die Getränkeflasche haben. Rucksäcke sind weniger geeignet. Bücher und Arbeitsmaterialien verschmutzen schnell oder zerknicken.

Damit die Kinder nicht zu schwer tragen, sind in den Klassenräumen für jedes Kind Stehsammler oder Eigentumsboxen vorgesehen. Hier können die Kinder Bücher und Arbeitsmaterialien, die sie aktuell nicht zuhause benötigen, unterbringen.

Manche Kinder tun sich schwer, in ihrem Schulranzen Ordnung zu halten. Sie können Ihr Kind dabei unterstützen, indem Sie mit ihm gemeinsam regelmäßig den Inhalt überprüfen.

Schulsozialarbeit

Seit Mai 2020 arbeitet Frau Schäl als sozialpädagogische Fachkraft mit einer halben Stelle an unserer Schule. Frau Schäl ist Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, Eltern aber auch für Lehrkräfte.

Schulvorstand

Der Schulvorstand setzt sich aus Lehrervertretern und Elternvertretern zusammen und ist ein wichtiges Entscheidungsgremium und Kontrollorgan der Schule.

Schulweg

Nicht immer ist der kürzeste Weg der sicherste Weg in die Schule. Suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind nach sicheren Überquerungen und üben Sie den Schulweg vor dessen Einschulung.

Auch der Schulweg ist Lern-, Bewegungs- und Erlebnisraum für die Schülerinnen und Schüler. Ein Kind, das seinen Schulweg alleine zu Fuß bewältigen darf und kann, wird unterstützt auf seinem Weg in die Selbstständigkeit. Zudem ist seine Konzentrationsfähigkeit nach einem Gang an der frischen Luft gestärkt, das Lernen fällt leichter.

Letztlich entscheiden Sie als Eltern, wie Ihr Kind den Schulweg zurücklegt. Wir legen Ihnen aber folgenden Aspekt sehr ans Herz: Da Kinder im Grundschulalter komplexe Verkehrssituationen häufig noch nicht bewältigen können, sollten sie nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Auch wenn wir bemüht sind, in regelmäßigen Abständen im Sachunterricht wesentliche Gefahren und Regeln im Verkehr zu besprechen sowie die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch eine „Mobilitätswoche“ zu erweitern, erachten wir insbesondere das Fahrradfahren als große Gefahrenquelle. Oftmals beobachten wir, dass Schülerinnen und Schüler insgesamt sehr unsicher Fahrrad fahren. Wenn dann noch die komplexe Verkehrssituation hinzukommt, betrachten wir diese Art des Bestreitens des Schulweges als große Gefahr für die Schülerinnen und Schüler. Bitte beachten Sie auch, dass an unserer Schule keine Fahrradabstellmöglichkeiten vorhanden sind.

Manche Kinder möchten gerne mit Rollern oder anderen Sportgeräten zur Schule fahren. Bitte beachten Sie, dass auch hierfür an unserer Schule keine Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.

Lässt sich die Fahrt mit dem Auto nicht vermeiden, erbitten wir besondere Rücksichtnahme auf dem Parkplatz vor der Vierfeldhalle. Bitte nutzen Sie die Parkbuchten. Es schadet Ihren Kindern nicht, wenn Sie noch ein paar Schritte zu Fuß gehen. Das Parken und Aussteigen direkt in der Kurve ist nicht erforderlich und gefährdet die übrigen Fußgänger.

Schulwegsicherung

Auf dem direkten Weg in und von der Schule nach Hause ist Ihr Kind über die Gemeindeunfallversicherung versichert. Umwege jedoch sind nicht versichert.

Schwimmunterricht

Ab Klasse 3 erteilen wir im Sportunterricht auch Schwimmunterricht. Die 4. Klassen schwimmen im ersten Schulhalbjahr, die 3. Klassen in der zweiten Schuljahreshälfte. Die Kinder werden mit dem Bus zum Schwimmbad gefahren und nutzen dort auch das Außengelände.

In dieser Zeit bringen die Kinder Ihre Schwimm- und ihre Sportsachen mit, da je nach Wetterlage kurzfristig entschieden werden muss, wo der sportliche Schwerpunkt gesetzt wird.

Sexualerziehung

Im Rahmen unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages behandeln wir im Unterricht auch Themen der Sexualerziehung. Über Ziele und Inhalte werden Sie während der Elternabende vorher informiert.

Soziales Lernen

Wir wollen unsere Schüler/innen befähigen, friedlich miteinander umzugehen. Mit den Kindern werden im Unterricht Regeln entwickelt, die ihnen das Zusammensein erleichtern. In der Klassen- und der Schulordnung sind die Regeln kindgerecht zusammengefasst.

Spielecontainer

Auf dem Schulgelände befindet sich ein gelber Container, in dem die Spielgeräte für die Pausenzeiten aufbewahrt werden. Schülerinnen und Schüler können sich Spielgeräte für die Pause mittels einer Ausleihkarte ausleihen. Die Ausleihe wird von den Viertklässlern durchgeführt.

Sportunterricht

Zum  Sportunterricht benötigen die Schüler/innen eine kurze Sporthose, ein nicht zu weites T-Shirt und Turnschuhe mit nicht markierenden Sohlen.

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen dürfen, benachrichtigen Sie bitte den/die Klassenlehrer/in oder den/die Sportlehrer/in möglichst schriftlich. Sollte dem Kind auf ärztlichem Rat hin für einen längeren Zeitraum der Sportunterricht verwehrt sein, benötigen wir ein ärztliches Attest.

Sprechzeiten

Unsere Kolleg/innen stehen Ihnen zu Gesprächen gerne zur Verfügung. Die Klassen- und Fachlehrerinnen entscheiden eigenständig, ob sie ihre privaten Telefonnummern weitergeben möchten. In der Regel erfahren Sie eine zuverlässige Kontaktmöglichkeit auf den Klassenelternabenden. Gesprächsbedarf können Sie auch über das Sekretariat anmelden.

Vor dem Unterricht und in den Pausen sind die Lehrerinnen mit dienstlichen Aufgaben beschäftigt. Diese Zeiten sind für Elterngespräche nicht geeignet.

Streitschlichter

Nach einer Ausbildung in Form einer Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Ganztagsangebotes durch unsere Schulsozialarbeiterin stehen Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Jahrgangs während der großen Pausen ihren Mitschülerinnen und Mitschülern als Streitschlichter zur Seite.

Bei kleinen Konflikten vermitteln sie zwischen den Kontrahenten. Kann keine Lösung erzielt werden, wenden sie sich an die Aufsichtspersonen. Ziel ist es, die soziale Kompetenz aller Beteiligten zu erhöhen und die Eigenständigkeit der Kinder zu fördern.

Stundenplan

Zu Beginn des Schulhalbjahres erhalten die Kinder den jeweils gültigen Stundenplan. Bei der Stundenplangestaltung achten wir darauf, die Anteile der Kernfächer (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) gleichmäßig über die Woche zu verteilen. Des Weiteren bemühen wir uns um einen Ausgleich zwischen Anspannung und Entspannung.

NACH OBEN

Termine

Wichtige Termine, die einzelne Klassen betreffen, erfahren Sie während der Elternabende oder über Rundschreiben der Klassenlehrerinnen.

Termine, die alle betreffen, werden so weit möglich im ersten Unterrichtsquartal von der Schulleitung bekannt gegeben.

NACH OBEN

Unfallmeldung

Trotz aller Mühen lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden. Sollte sich Ihr Kind in der Schule verletzen, informieren wir Sie und bitten Sie gegebenenfalls, das Kind einem Arzt vorzustellen.

Sollte sich Ihr Kind auf dem Weg in oder von der Schule verletzen oder Sie müssen aufgrund einer zunächst harmlosen anmutenden Verletzung, die sich Ihr Kind im Schulgeschehen zugezogen hat,  den Arzt aufsuchen, setzen Sie sich bitte mit unserem Sekretariat in Verbindung. Unsere Sekretärin nimmt die entscheidenden Daten auf, um sie an den Gemeindeunfallverband weiterzuleiten.

Unterrichtszeiten

Einlass der Kinder

Ab 7.35 Uhr können die Schülerinnen und Schüler in das Schulgebäude. Kinder, die am Förderunterricht teilnehmen, gehen sofort in ihre Förderräume. Die anderen Schüler und Schülerinnen verbringen die Zeit bis zum Unterrichtsbeginn im Klassenraum, wo sie spielen, sich unterhalten oder sich auf den Unterricht vorbereiten können. Lehrerinnen stehen als Ansprechpartner für die Kinder zur Verfügung und beaufsichtigen diese.

Unterrichtsbeginn

Für unsere Schülerinnen und Schüler ist ein regelmäßig rhythmisierter Unterrichtsvormittag von Vorteil. Der Unterricht beginnt mit der ersten Stunde pünktlich um 8.00 Uhr. Wir bitten Sie darum, Ihr Kind rechtzeitig zur Schule zu schicken, so dass die gesamte Lerngruppe pünktlich beginnen kann.

Stundenraster

7.35 UhrEinlass
7.40 – 8.00 UhrOffener Anfang / ggf. Förderunterricht
8.00 – 8.45 Uhr 1. Stunde
8.50 – 9.40 Uhr2. Stunde und gemeinsames Frühstück in der Klasse
9.40 – 10.00 Uhr1. große Pause
10.00 – 10.45 Uhr3. Stunde
10.50 – 11.35 Uhr4. Stunde
11.35 – 11.55 Uhr2. große Pause
11.55 – 12.40 Uhr5. Stunde
12.45 – 13.30 Uhr6. Stunde

Verkehrserziehung

Im Rahmen unseres Erziehungs- und Bildungsauftrages unterstützen wir die Eltern, die Kinder anzuleiten, sich im Verkehr sicher zu bewegen.

Die Unterrichtsinhalte entnehmen wir dem Curriculum „Mobilität“. Über die Grundschulzeit verteilt werden immer wieder kleinere oder größere Unterrichtssequenzen erarbeitet.

NACH OBEN

Verlässliche Grundschule

Die Grundschule Lehrte-Süd ist Verlässliche Grundschule. Neben der Unterrichtszeit stellt die Schule sicher, dass die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf für die Dauer von fünf Zeitstunden (7.40 – 12.40 Uhr) verlässlich betreut werden. Dazu sind sie von den Eltern verbindlich anzumelden (s. Betreuung). Kurzfristiger Unterrichtsausfall wird vertreten. In Einzelfällen wird telefonisch angefragt, ob ihr Kind nach Hause gehen darf.

Verschwiegenheit

Persönliche Daten und Fakten über einzelne Kinder oder deren Umfeld unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Für unsere pädagogische Arbeit ist es oft wichtig, über das persönliche Umfeld des/der Schülers/in Bescheid zu wissen.

 

Versetzung

Am Ende der 2., 3. und 4. Klasse entscheidet die Klassenkonferenz über die Versetzung der Schüler/innen in die nächst höhere Klasse. Die genauen Bestimmungen erfahren Sie während der Elternabende.

Vertretungsunterricht

Der Pflichtunterricht findet für die Schülerinnen und Schüler auch bei Verhinderung der Lehrkraft statt. Für kurzfristigen Unterrichtsausfall stehen uns zur Betreuung der Kinder pädagogische Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Sie beaufsichtigen die Kinder bei ihrer Arbeit und unterstützen deren Fortschritt. Bei längerem Ausfall treten die Fachkolleginnen mit in den Unterricht ein. 

NACH OBEN

 

Waffenerlass

Gefährliche Gegenstände, mit denen andere verletzt werden können, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Dazu zählen insbesondere Messer, aber auch Knallkörper aller Art.

 

Wertsachen

Wertsachen, dazu gehören auch elektronische Spielzeuge, Geräte und Handys, gehören nicht in die Schule. Sie können bei Mitschülern zu Neid führen und bei Beschädigung oder Verlust ist der Ärger groß.

Schmuck und Uhren sind im Sportunterricht abzulegen. Selten kommt es vor, dass anschließend ein Teil vermisst wird, daher sollte an Sporttagen möglichst kein Schmuck getragen und auf die Armbanduhr verzichtet werden.

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Bei extremen Witterungsverhältnissen kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass der Unterricht vorzeitig beendet werden muss oder ganz ausfällt. Witterungsbedinge Schulausfälle werden rechtzeitig über den Rundfunkt bekanntgegeben. Als einzige sichere Quelle ist Internetseite der „Verkehrsmanagementzentrale“ (Kurz: VMZ) zu nutzen: https://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/.

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Zeugnisse

Am Ende der ersten Klasse, dann jeweils zum Schulhalbjahresende erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse. Zeugnisse haben die Aufgabe, Eltern und Kinder über deren Leistungsstand zu informieren. Bemerkungen zum Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, über besondere Interessen und Fähigkeiten oder andere Beobachtungen ergänzen die Bewertungen zu den Unterrichtsfächern.

Die ersten und zweiten Klassen erhalten Berichtszeugnisse, in denen der Leistungsstand des Kindes beschrieben wird. Die Formulierungen sind so gewählt, dass das augenblickliche Können des Kindes beschrieben wird.

Ab Klasse 3 erhalten die Kinder Notenzeugnisse.

Durch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Zeugnis bescheinigen sie die Kenntnisnahme. Diese Unterschrift muss von der Klassenlehrerin nach den Ferien kontrolliert werden. Deswegen müssen die Kinder die Zeugnisse nach den Ferien noch einmal vorlegen.