Maskenpflicht (Mund-Nasenbedeckung) in der Grundschule

Alle Personen in der Schule sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet. Hierbei muss es sich um eine medizinische oder FFP2-Maske handeln.

Zur Gewährleistung von Tragepausen/Erholungsphasen sowie zum Essen und Trinken gilt:

In folgenden Fällen kann die MNB kurzzeitig abgenommen werden:

  • Während der Pausen, soweit sich die Personen außerhalb geschlossener Räume aufhalten (Hofpause),
  • während Räume gelüftet werden und sich die Personen am Sitzplatz befinden,
  • beim Essen und Trinken, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben .

Die Pflicht zum Tragen einer MNB besteht nicht

  • bei der Sportausübung,

Die MNB kann im Unterricht kurzzeitig von einzelnen Personen abgenommen werden, wenn dies zwingend für die Unterrichtsziele erforderlich ist (z.B. im Sprachunterricht).

Auf Grund der neuen Regelungen möchten wir Sie bitten, Ihren Kindern ggf. zusätzliche Masken zum Wechseln mitzugeben!

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!